Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV sowie Anlage 7.2 der Fachkunderichtlinie kann eine Ärztin/ein Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie für die Radiolog:innen notwendige Tätigkeiten im Krankenhaus übernehmen.

Der Kurs besteht aus 8 Unterrichtseinheiten (UE):
vor dem Web-Seminar
– 2 UE e-Learning
– 4 UE praktische Unterweisung – bei der ccm-Campus einzureichen
und
– 2 UE Web-Seminar

Den Kurs ergänzt ein 14tägiges Praktikum am Arbeitsplatz.

Ärzt:innen, die im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz sind, benötigen zum Nachweis der Kenntnisse in der Teleradiologie lediglich eine Einweisung in die Teleradiologie.

Web-Seminar-Termine: