Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung
Ärztinnen und Ärzte, die bereits die Facharztprüfung für Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin abgelegt haben oder bereits 3 Jahre Weiterbildungszeit in einem der Fächer absolviert haben, sind befugt Patient:innen für das Lungenkrebsscreening zu detektieren, zu informieren und mit dem erforderlichen Bericht für die Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung auszustatten, wenn sie im Rahmen der Facharztausbildung oder durch eine Fortbildung das erforderliche Wissen zur Lungenkrebsfrüherkennung erworben haben.
Dieser Kurs gilt als Fortbildung, die das nach § 6 LuKrFrühErkV geforderte Wissen vermittelt.
Hinweis zur Buchung:
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten und haben bis zum gebuchten Datum Zeit den Kurs zu bearbeiten. Sie können sich die Bearbeitungszeit frei einteilen und den Kurs jederzeit beginnen und abschließen.