Aktualisierung Kenntnisse [4 UE]

Für den Erhalt der Kenntnisse im Strahlenschutz ist alle 5 Jahre die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs erforderlich. Dieser Aktualisierungskurs sorgt bei OTA, OP- und Funktionspersonal mit Kenntnissen zur Bedienung einfacher Röntgeneinrichtungen unter unmittelbarer Aufsicht der fachkundigen Ärzt:innen für den Erhalt der Kenntnisse und betrifft insofern Personal, das einen Kenntniskurs 20UE absolviert hat.