UNTERWEISUNG NACH §63 STRLSCHV – RÖNTGEN
Sinn der Strahlenschutzunterweisung ist es, aus der Routine heraus kurz inne zu halten und sich daran zu erinnern, welche Gefahren mit ionisierenden Strahlen verbunden sind und was zum Schutz vor ihnen beachtet werden sollte. Das nutzt nicht nur den Patient:innen, sondern auch den Anwender:innen.
Nach Strahlenschutzverordnung sind Strahlenschutzverantwortliche verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen erstmalig vor Tätigwerden im Kontrollbereich und anschließend jährlich in den Umgang mit ionisierenden Strahlen zu unterweisen.
In unserer Unterweisung nach § 63 StrlSchV werden Teilnehmende für den Bereich der Röntgendiagnostik unterwiesen.