Beschreibung
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV sowie Anlage 7.1 der Fachkunderichtlinie sind die „Kenntnisse im Strahlenschutz“ das gesetzlich geforderte Minimalwissen, um als Arzt oder Ärztin ionisierende Strahlen unter „Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Ärztin oder eines fachkundigen Arztes“ am Menschen anwenden zu dürfen. Sie werden mit einem Kenntniskurs erworben.
Der Kurs besteht aus 8 Unterrichtseinheiten (UE):
vor dem Web-Seminar
2 UE e-Learning mit freier Zeiteinteilung bis zum Web-Seminar
4 UE praktische Unterweisung vor dem Web-Seminar einzureichen
und
2 UE Web-Seminar
Kursleitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Werner Loers
Web-Seminar am: 3.12.2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr
Praktische Unterweisung:
Für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ist eine praktische Unterweisung erforderlich. Sie kann im eigenen Arbeitsumfeld erfolgen. Ein Formular stellen wir Ihnen im Lernportal zur Verfügung. Der Nachweis muss vor dem Web-Seminar vorliegen.