STRAHLENSCHUTZ-QUALIFIZIERUNG FÜR SSV & SSB

Gerade größere Organisationen im Gesundheitswesen werden strahlenschutzrechtlich durch die Geschäftsführung vertreten, die oft zwar kein Arzt oder Ärztin und doch aufgrund der Position in ihrem Betrieb juristisch verantwortlich für die Umsetzung des Strahlenschutzes ist. Damit einhergehende Aufgaben kann sie zwar delegieren – die Verantwortung jedoch nicht.

Strahlenschutzbeauftragte sind im Vergleich dazu zwar fachkundig, doch auch ihnen fehlt zum Teil ein Verständnis für die „übergeordneten“ Aufgaben.

Dieser Kurs vermittelt das nötige Wissen und Verständnis für die Aufgaben und das wünschenswerte Zusammenspiel von Strahlenschutzverantwortlichem (SSV) und Strahlenschutzbeauftragtem (SSB), bietet konkrete Unterstützung und schafft Rechtssicherheit im Alltag.