STRAHLENSCHUTZ-QUALIFIZIERUNG FÜR SSV & SSB

Gerade größere Organisationen im Gesundheitswesen werden in der Regel durch die Geschäftsführung vertreten, die zwar kein Arzt oder Ärztin und doch aufgrund der Position in ihrem Betrieb juristisch verantwortlich für die Umsetzung des Strahlenschutzes ist. Damit einhergehende Aufgaben kann sie zwar delegieren – die Verantwortung jedoch nicht.

Dieser Kurs vermittelt das nötige Wissen und Verständnis, schafft Rechtssicherheit und bietet konkrete Unterstützung für den Alltag.