Strahlenschutzausbildung
für schweizerische ÄrtzeInnen
Ähnlich wie in Deutschland müssen auch Ärzt:innen, die in der Schweiz röntgenologisch tätig werden wollen, spezifisches Wissen vorweisen.
Um eine Bewilligung für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen beantragen zu können, brauchen Ärzt:innen in der Schweiz die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sowie den Sachverstand.
Die Teilnahme an Kursen zum Erwerb der Fachkunde nach deutschem Strahlenschutzrecht werden auch für die Strahlenschutzausbildung in der Schweiz anerkannt.